Mit ihrer gemeinsamen Grundsatzerklärung zu Gewalt gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes haben Senat, DGB und dbb in Hamburg am 16. Juni 2023 ein klares Zeichen gegen Gewalt gesetzt.

© Senatskanzlei Hamburg
Unterzeichnet wurde die Erklärung von der Vorsitzenden des DGB Hamburg, Tanja Chawla, dem Landesvorsitzen des dbb hamburg, Thomas Treff, und dem Chef der Senatskanzlei und des Personalamtes Hamburg, Staatsrat Jan Pörksen.
Ziel der gemeinsamen Erklärung ist es, bestehende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten weiterhin konsequent umzusetzen sowie weiterzuentwickeln. Das umfasst insbesondere die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttaten, den Auf- und Ausbau passender Präventionslösungen sowie das Etablieren einer Kultur der Gewaltfreiheit.
Damit stellen sich Senat und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften angesichts der steigenden Zahl von Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffen an die Seite der über 70.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Hamburg.
Kein Stillstand bei Gewaltprävention
Mit der gemeinsamen Grundsatzerklärung mit DGB und dbb in Hamburg folgt der Hamburger Senat der Aufforderung des DGB Hamburg, stärker gegen die Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst vorzugehen.
Das durch die Erklärung gesetzte Zeichen gegen Gewalt ist dabei nicht das Ende des gemeinsamen Vorgehens, sondern ebnet den Weg für die fortlaufende Überprüfung, Anpassung und Erweiterung der Maßnahmen. So sorgt eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe aus Vertretenden von Personalamt und Gewerkschaften dafür, dass beim Thema Gewaltprävention kein Stillstand einkehrt.
Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg, betont:
„Mit der gemeinsamen Erklärung setzen nun Senat und Gewerkschaften ein deutliches Zeichen. Gewalt gegen Beschäftigte wird nicht hingenommen. Hamburg ist mit der statistischen Erfassung der Übergriffe, der übergreifenden Arbeitsgruppe und der Berücksichtigung des Themas in der Aus- und Fortbildung im Ländervergleich relativ gut aufgestellt. Die bisherigen Maßnahmen gilt es nun gemeinsam weiterzuentwickeln.“
Mehr Informationen
Die gemeinsame Grundsatzerklärung findet sich hier zum Download.